Hat Ihr Unternehmen die neuen IFRS 16 Vorschriften bereits erfolgreich umgesetzt? Wenn nicht, kann dieses gemeinsam von Heineken, PwC und Planon veranstaltete Webinar für Sie von großem Wert sein.
IFRS 16: Definition und Beispiele
IFRS 16 ist eine Bilanzierungsvorschrift des International Accounting Standards Board (IASB), die nach IFRS bilanzierende börsennotierte Gesellschaften verpflichtet, alle Leasingverträge mit einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr in ihre Bilanzen aufzunehmen. Es ist der globale Standard für Lease Accounting und weitestgehend deckungsgleich mit ASC 842 des Financial Accounting Standards Board (FASB) für die Bilanzierung nach US-GAAP. Die Anwendung der IFRS 16 Vorschriften ist für die seit 1. Januar 2019 begonnenen jährlichen Berichtsperioden verpflichtend.
Aufgrund der Komplexität der neuen Bilanzierungsstandards für Leasingverträge ist eine entsprechende IFRS 16-konforme Software notwendig, um alle Vorschriften zu erfüllen und in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu berichten. Die bisher teilweise noch übliche Verwaltung mithilfe von Excel-Tabellen reicht für ein (SOX-) compliance-konformes Reporting nicht mehr aus. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen IFRS 16 auf Ihr Unternehmen haben kann.
Hierunter behandeln wir die folgenden Themen:
- Welche Unterschiede gibt es zwischen IAS 17 und IFRS 16?
- Was ist die Definition von IFRS?
- Welche Folgen hat IFRS für Ihr Unternehmen?
- Wie können Sie IFRS 16 konform werden? Folgen sie acht Schritten und lesen Sie Beispiele zur Leasing-Bilanzierung nach IFRS 16.
Definition, Übersicht und Unterschied zwischen IAS 17 und IFRS 16
Nach dem früheren Bilanzierungsmodell für Leasingverhältnisse (IAS 17) mussten Leasingnehmer und Leasinggeber ihre Leasingverhältnisse entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing klassifizieren und diese beiden Arten von Leasingverhältnissen unterschiedlich bilanzieren. Dieses Modell wurde kritisiert, weil die finanziellen Verpflichtungen aus Leasinggeschäften und damit die tatsächliche finanzielle Situation eines Unternehmens in den Abschlüssen nicht immer klar ersichtlich war und damit die Anforderungen der Analysten und Abschlussprüfer nicht erfüllte. Insbesondere waren Leasingnehmer nicht verpflichtet, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Operating Leasing-Verhältnissen in die Bilanz aufzunehmen.
Mit IFRS 16 besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Das Bilanzierungsmodell verpflichtet den Leasingnehmer, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten anzusetzen, es sei denn, der zugrunde liegende Vermögenswert ist von geringem Wert. Ein Leasingnehmer muss ein Nutzungsrecht, das sein Recht zur Nutzung des zugrunde liegenden Leasinggegenstands darstellt, und eine Leasingverbindlichkeit, die seine Verpflichtung zur Leistung von Leasingzahlungen darstellt, bilanzieren. Dieser Ansatz wird zu einer wirklichkeitsgetreueren Darstellung der Aktiva und Passiva eines Leasingnehmers führen und in Verbindung mit erweiterten Offenlegungspflichten mehr Transparenz im Hinblick auf den Verschuldungsgrad und das gebundene Kapital des Leasingnehmers schaffen.
IFRS 16 legt Grundsätze für die Bilanzierung, Bewertung, Darstellung und Offenlegung von Leasingverhältnissen fest, um sicherzustellen, dass Leasingnehmer und Leasinggeber relevante Informationen zur Verfügung stellen, die diese Transaktionen wirklichkeitsgetreu darstellen.
Welche Auswirkungen hat IFRS 16 auf Unternehmen? 
Im Zuge der Umstellung von IAS17 auf IFRS 16 wird sich vor allem ein Anstieg der Leasingaktiva, der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände) ergeben
Identifizierung eines Leasingvertrags
Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn er das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt überträgt.
Die Beherrschung wird übertragen, wenn der Kunde sowohl das Recht hat, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des entsprechenden Vermögenswerts zu erhalten, als auch die Nutzung dieses Vermögenswertes zu steuern.